Winterdienst
Die Räumpflicht von Gehwegen und Flächen gilt nicht nur bei Schneefall, sondern auch bei weiteren Einflüssen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass werktags von Montag bis Samstag die Gehwege vor dem Haus und bis zur Eingangstür in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr von Schnee und Eis befreit sein müssen, damit Passanten die Flächen gefahrenlos queren können. Und auch sonntags muss der Bereich ab 8:00 Uhr geräumt sein. Jeder Besitzer, Mieter oder Teileigentümer einer Immobilie muss also Sorge dafür tragen, dass eine gesetzmäßige Räumung gewährleistet ist.
Dank 24 stündiger Notbereitschaft sind wir im Raum Frankfurt rund um die Uhr im Einsatz und immer rechtzeitig vor Ort, damit Gehwege und Eingangsbereiche eisfrei bleiben. Auch wenn Sie nicht zu Hause sind übernehmen wir diese Arbeiten, denn wir haben Schneeschieber, Streusalz und Besen immer dabei. Bereits leichter Bodenfrost kann für glatte Böden sorgen und von daher ist es umso wichtiger, dass Sie mit uns einen starken Partner an der Seite haben, der sich dieser Angelegenheit annimmt. So können Sie beruhigt durchschlafen und sich darauf verlassen, dass die Räumpflicht pünktlich erfüllt wird. Nicht vergessen: Auch vor Geschäftsgebäuden ist der Winterdienst gesetzlich verpflichtend und wer möchte schon vor sieben Uhr zum Schneeschieben am Arbeitsplatz sein? Das übernehmen wir gerne für Sie.